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Das
Gericht prüft die gesamte Angelegenheit dann nochmal
unabhängig und wesentlich genauer als vorher die
Bußgeldbehörde. Dann wird meist per Urteil oder
Beschluss über Geldbuße und Fahrverbot entschieden.
Ab und
an ist es sogar egal, ob der Bußgeldbescheid fehlerhaft
ist oder nicht. Die Gerichte und Bußgeldstellen arbeiten
in der Regel so langsam, dass die erste
Gerichtsverhandlung erst 6-9 Monate nach dem Verstoß
stattfindet. Schafft man es dann durch eine geschickte
Verteidigung das Verfahren auf knapp zwei Jahre zu
verlängern, ist das Fahrverbot in der Regel nicht mehr
zu vertreten und wird aufgehoben. Auch kann man mit
langen Verfahren erreichen, dass die
Probezeit
überstanden wird, ohne dass es zum Aufbauseminar oder
gar der Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. Dies ist
gerade für Berufskraftfahrer denkbar wichtig.
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Einspruch selber
einlegen
Wie
verhalte ich mich richtig bei einem Bußgeldbescheid?
Das Bußgeldverfahren
erfordert nicht
zwingend die Mitwirkung eines Rechtsanwaltes. Jeder Bürger hat das
Recht sich selbst zu verteidigen. Anleitungen und
Begründungen zum Einspruch finden sich in diversen Foren im Internet, welche typische
Fehler im Bußgeldverfahren auch für Laien verständlich
aufzeigen. Ausreichend für den Einspruch ist eigentlich:
Beispiel.:
"Abs:
H.
Muster, XY-Straße 2, 01001 Dresden
An:
Zentrale Bußgeldstelle Leipzig,
Prager Straße 20
04103 Leipzig
Sehr geehrte Frau Mußter
"Gegen Ihren
Bußgeldbescheid vom....... Aktenzeichen XXXXX,
lege ich
Einspruch
ein.
Begründung:
Meinen Einspruch möchte ich damit begründen, dass ...
Ort, Datum, Unterschrift"
Ob man
"Einspruch" oder "Widerspruch"
gegen den Bußgeldbescheid schreibt ist dabei egal.
Hauptsache aus dem Schreiben geht hervor, dass man sich
gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit zur Wehr
setzen will. Eine besondere Begründung zum
Einspruch ist zwar nicht erforderlich, macht aber in
vielen Fällen trotzdem Sinn. Schließlich muss man in der
Regel davon ausgehen, dass die Behörde nicht absichtlich
falsche Bußgeldbescheide versendet, sondern es sich um
ein Versehen handelt. Damit der Fehler aber in der
Bußgeldstelle auch erkannt wird und sich damit die
Chancen des Einspruchs erhöhen, sollte man auch eine
fundierte Begründung liefern. Zum Beispiel muss man
genau vortragen, warum man gern ein
Fahrverbot umgehen
möchte. Dass der Bus nur alle Stunden fährt reicht dazu
sicher nicht aus.
Wichtig ist aber vor allem, dass der Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid in der Einspruchsfrist, also
rechtzeitig bei der ausstellenden Behörde, meist dem
Ordnungsamt, eingeht. Neben telefonischem, schriftlichen
und dem Einspruch per Fax ist es nun bei manchen
Ordnungsämtern sogar möglich, den Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid per E-Mail einzulegen.
Die
Erfahrung zeigt jedoch trotz der teils guten Ratschläge aus
dem Netz, dass eine Verteidigung gegen Bußgeldbescheide ohne anwaltliche Hilfe
in der Regel nur zusätzliche Kosten verursacht und
leider nur selten zu Ziel führt. Dies bestätigen auch Bußgeldrichter regelmäßig. Es kommt nämlich nicht
nur darauf an, den Fehler im Bußgeldverfahren zu
entdecken, sondern er muss auch "richtig" in die
Verteidigung eingebaut werden.
Zum Beispiel
hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Videourteil
Az: 2 BvR 941/08 entschieden, dass in gewissen Messverfahren zur
Abstandsmessung im Bußgeldverfahren
das Beweisfoto nicht verwertet
werden darf. Gibt man aber im Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid schon zu, dass man der Fahrer des
betreffenden Fahrzeugs ist, hat man alle Trümpfe bereits
wieder verspielt, weil der Richter auf Grund dieser
Aussage auch ohne Auswertung des Messfotos/Beweisfotos verurteilen
kann. Man muss also auch die Besonderheiten des
Verfahrens und der Strafprozessordnung beachten. Zudem
ist es zu beobachten, dass Bußgeldrichter auf den nicht
anwaltlich vertretenen Betroffenen in der Verhandlung so
lange einreden, bis der den Einspruch zurücknimmt. Da
Bußgeldrichter bis zu 20 Verfahren pro Woche verhandeln
fällt es ihnen in der Regel leicht, den "Verkehrssünder"
mit guten Argumenten zu "überfahren" und zum Rückzug zu
bewegen. Verfahrensfehler gehen da oft unter.
Aus diesem
Grunde sollte man den Einspruch von Anfang an von einem
Rechtsanwalt einlegen lassen. Nur der Anwalt bekommt die
vollständige Akteneinsicht, inkl. dem Videomaterial.
Zudem sollte er auch über die notwendige Fachkenntnis
zur Prüfung der Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen
den Bußgeldbescheid verfügen und kann konkrete Aussagen
zu den eventuellen Verfahrenskosten machen.
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Ein Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid macht oft nur dann Sinn, wenn man selber (oder der
Halter des Wagens, Ehepartner, Arbeitgeber etc.) über eine
Verkehrsrechtschutzversicherung verfügt. Die Prüfung von
Bußgeldbescheiden erfordert oft die Einholung von
Sachverständigengutachten, sodass mit den
Anwaltsgebühren und Gerichtskosten schnell mehrere
Hundert
Euro
Verfahrenskosten zusammenkommen. Rechtschutzversicherungen tragen
die Kosten des Bußgeldverfahrens im Rahmen ihrer Bedingungen komplett und man
ist auch in der Wahl seines Rechtsanwaltes bei fast
allen Rechtschutzversicherungen frei. Man muss also
nicht zum Vertragsanwalt der jeweiligen Versicherung
gehen. Ohne eine Versicherung im Rücken sollte man die
Erfolgsaussichten genau abwägen, denn die
Verfahrenskosten und Rechtsanwaltskosten trägt die
Staatskasse oft nur bei einem Freispruch.
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Einspruch einlegen lassen
Sie möchten Ihren Bußgeldbescheid überprüfen
lassen?
Hier finden Sie anwaltlichen Beistand für
das gesamte Bußgeldverfahren, angefangen vom Einspruchsschreiben, über die
Vertretung gegenüber der Behörde und dem Amtsgericht, bis hin zum
jeweiligen Oberlandesgericht in ganz Deutschland.
Alles aus einer Hand.
Selbstverständlich können Sie sich jederzeit
persönlich beraten lassen. Ohne vorherige
Akteneinsicht ist die Bewertung
der Erfolgsaussichten allerdings oft schwierig. Aus diesem Grund halten
wir es für sinnvoll, die Angelegenheit vor einer Erstberatung zu überprüfen und
dann gemeinsam mit Ihnen über das weiter Verfahren zu entscheiden.
Bußgeldbescheid prüfen lassen
Das Einzige was hier von Ihnen
zur Prüfung des Bußgeldbescheides benötigt wird
ist eine unterschriebene Vollmacht und ein paar Informationen zu Ihrer Person. Drucken Sie
dazu bitte die beiden folgenden PDF- Dokumente aus und senden
Sie diese (ggf. mit dem Bußgeldbescheid/Anhörungsbogen) per Post, Mail oder Fax,
ausgefüllt und unterschrieben an uns.
Fragebogen OwiG.pdf
Vollmacht OwiG.pdf
Kontakt
Wenn die Unterlagen hier ankommen, werden zuerst die
voraussichtlichen
Kosten des Bußgeldverfahrens mit Ihnen oder Ihrer Rechtschutzversicherung (alle von ADAC, Allianz, ARAG, Advocard, DAS, Union Rechtschutz, ... , bis Züricher)
abgesprochen und zur Fristwahrung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Zudem erhalten Sie einen
aktuellen Auszug Ihrer Punktekartei in Flensburg. Nach anschließender
Überprüfung der Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen die Geldbuße oder das
Fahrverbot wird das weitere Verfahren mit
Ihnen persönlich abgestimmt. Sie entscheiden nach individueller Beratung, ob der Einspruch
für Sie Sinn macht.
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