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von der Seite geblitzt

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Von der Seite geblitzt

Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit

Gerade in Brandenburg und fast bundesweit auf der Autobahn wird man oft von der Seite geblitzt und es stellt sich die Frage, ob dies überhaupt zulässig ist.

Insbesondere die Geschwindigkeitsmessgeräte der Firma Eso, ES 3.0 und das Nachfolgermodell ES8.0 können Blitzerfotos von der Seite, von vorn und hinten anfertigen.

Bild Radarmessung
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Grundsätzlich ist das Blitzen von der Seite zulässig, wobei dennoch einige Besonderheiten zu beachten sind.

Zum einen ist es notwendig, dass das Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs auf dem Bild zu erkennen ist. Ist dies nicht der Fall, muss es ein weiteres Bild geben, auf dem das Fahrzeug vollständig abgebildet wurde.

Zum anderen ist es so, dass bei einigen Messgeräten, nicht alle Kameras geeicht sind. Zum Beispiel ist beim Einseitensensor ES 3.0 die sog. W-Lan Kamera für die Messung selbst nicht zulässig. Auch in dem Fall muss es noch ein weiters Bild von der geeichten Kamera geben.

Oft ist auch die Qualität der Seitenfotos weniger gut, sodass auch hier eine kritische Prüfung sinnvoll erscheint.

Andererseits kann man anhand der Blitzerfotos von der Seite eher auf die Fehlerhaftigkeit der Messung schließen, den die Position des Fahrzeugs auf der Fahrbahn lässt sich anhand der Fotos von der Seite deutlich besser beurteilen.

Besonders genau sollte man solche Messungen prüfen, bei denen weitere Fahrzeuge oder Schatten auf dem bild zu erkennen sind oder Teile der Fahrbahn durch Leitplanken oder andere Verkehrseinrichtungen verdeckt sind.