Sie möchten wissen, ob
Ihr Blitzerfoto von der Seite zulässig ist?
Gern können Sie mir unverbindlich
Ihre Anfrage senden:
Telefon:
0351
8908169 oder
E-Mail:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
Grundsätzlich ist das Blitzen von der
Seite zulässig, wobei dennoch einige Besonderheiten zu
beachten sind.
Zum einen ist es notwendig, dass das
Kennzeichen des betroffenen Fahrzeugs auf dem Bild zu
erkennen ist. Ist dies nicht der Fall, muss es ein
weiteres Bild geben, auf dem das Fahrzeug vollständig
abgebildet wurde.
Zum anderen ist es so, dass bei
einigen Messgeräten, nicht alle Kameras geeicht sind.
Zum Beispiel ist beim Einseitensensor ES 3.0 die sog.
W-Lan Kamera für die Messung selbst nicht zulässig. Auch
in dem Fall muss es noch ein weiters Bild von der
geeichten Kamera geben.
Oft ist auch die Qualität der
Seitenfotos weniger gut, sodass auch hier eine kritische
Prüfung sinnvoll erscheint.
Andererseits kann man anhand der
Blitzerfotos von der Seite eher auf die Fehlerhaftigkeit
der Messung schließen, den die Position des Fahrzeugs
auf der Fahrbahn lässt sich anhand der Fotos von der
Seite deutlich besser beurteilen.
Besonders genau sollte man solche
Messungen prüfen, bei denen weitere Fahrzeuge oder
Schatten auf dem bild zu erkennen sind oder Teile der
Fahrbahn durch Leitplanken oder andere
Verkehrseinrichtungen verdeckt sind.
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