Einspruch gg Bußgeldbescheid

Blitzer Güntzstraße Dresden 30 km/h

Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

unverbindliche Anfrage an:

  Telefon: 0351 8908169 oder

E-Mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Mobil: 01739473737

 

Home

Einspruch einlegen

Akteneinsicht

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Was kann man selber machen

Kosten und Rechtschutz

Alkohol am Steuer

Ampelblitzer

Abstandsmessung

Fahrverbot umgehen

Fahrerfoto

Probezeit geblitzt

Geschwindigkeitsmessung

Verkehrsunfall

Halteverbot und Co.

zentrale Bußgeldstellen

Voreintragungen

Verjährung Bußgeld

falscher Bußgeldbescheid

Impressum

Datenschutz

(c) 2023

Sie wurden von dem Blitzer auf der Güntzstraße bei 30 km/h in Dresden geblitzt und wollen sich mit anwaltlicher Hilfe wehren? Dabei kann ich Ihnen gerne helfen.

Detailansicht Blitzer Güntzstrasse Dresden 30

Abzocke durch die Landeshauptstadt?

Der Blitzer auf Güntzstraße in Dresden gehört mit zu den ältesten aktiven Verkehrsüberwachungsanlagen in der Landeshauptstadt. Im Vergleich zu anderen festen Blitzern war diese Anlage bisher nahezu bedeutungslos, weil jeder die Anlage kannte und fast niemand dort geblitzt wurde.

Seit dem Frühjahr 2023 ist das aber anders. Mit einem eher fragwürdigen Stadtratsbeschluss wurde die Geschwindigkeit auf der Güntzstraße von 50 km/h auf 30 km/h gesenkt.

Blitzer Güntzstraße Dresden 30 kmh neu

Ein Schelm wer böses denkt? Fest steht, dass die Fallzahlen an der Stelle nun schlagartig nach oben gehen und sich diese alte Anlage stetig zur Einnahmequelle für die Stadt mausert. Aber ist die Beschränkung auf 30 km/h an der Stelle überhaupt gerechtfertigt? Und darf man dort überhaupt messen?

Viele Autofahrer fühlen sich abgezockt, weil die 30 km/h Beschränkung weder angekündigt wurde und auch nur einmal einseitig vor dem Blitzer aufgestellt ist. Schnell zu übersehen meinen Viele. Und tatsächlich geht die kleine 30 auf der großen Kreuzung schnell unter.

Messschleifen Blitzer Güntzstraße

Problematisch an dem Standort ist zudem, dass der Abstand zwischen dem Begrenzungsschild auf 30 km/h und dem Blitzer nur knapp 50 Meter beträgt. auf den ersten Blick ein klarer Verstoß gegen die Verkehrsüberwachungsrichtlinie in Sachsen. Danach soll zwischen Schild und Blitzer ein Abstand von 150 Metern eingehalten werden. Zwar lässt die Richtlinie auch Ausnahmen zu, aber solche sind and der Stelle auf den ersten Blick nicht erkennbar.

Messprinzip:

Die Messung funktioniert vereinfacht wie folgt:

In der Fahrahn sind zwei Sensorschleifen eingebaut, welche die überfahrenden Fahrzeuge erkennen und dann mittels Weg-Zeit-Berechung die Geschwindigkeit ermitteln. Ist ein Grenzwert überschritten, wird ein Foto gefertigt.

Fehlerquellen:

Die Besonderheit bei dieser Messanlage soll nach Auskunft von Sachverständigen sein, dass zum Beispiel sehr kurze Fahrzeuge die Messschleifen "durcheinander bringen" können, sodass ein viel zu hoher Geschwindigkeitswert angezeigt werden kann. Eine tiefgründige Prüfung der Messung kann sich also in vielen Fällen lohnen.

Bei einem Fahrverbot:

Ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts droht neben einem Bußgeld auch die Verhängung eines Fahrverbotes. Gerade weil die Stelle Jahrzehnte mit 50 km/h passiert werden durfte und sich beim Kraftfahrer eine gewisses Vertrauen auf den Fortbestand der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gebildet hat, sind die Chancen zum Absehen vom Fahrverbot gerade an der Stelle derzeit recht gut.

Rufen Sie mich doch unverbindlich an. In den meisten Fällen ist eine erste Einschätzung zu Punkten, Bußgeld und Fahrverbot bei Blitzern an der roten Ampel sofort am Telefon möglich:

Telefon: 03518908169

Oder schreiben Sie einfach eine E-Mail an:

kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de  

 
 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich fast ausschließlich mit Einsprüchen im Bußgeldverfahren.

Dabei zu helfen, Punkte und Fahrverbot zu vermeiden, gehört zu meinen täglichen Aufgaben als Anwalt.

Rechtsanwalt Alexander Kaden | FA für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

Telefon: 0351 8908169