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War
zum Beispiel noch die "alte" Software installiert, kann das Messgerät
zum Beispiel nicht sicher erkennen, welches von mehreren
Fahrzeugen sich an der Fotolinie befindet. Diese
logische Fotoposition ist auch dann fraglich, wenn nicht
zwei Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen sind, sondern nur
eins. Schließlich kann ein weiteres Fahrzeug auf dem
Beweisfoto im Hintergrund verdeckt, oder auch außerhalb
des Fotobereichs befinden.
Zudem schleichen sich regelmäßig Bedienfehler
in den Ablauf der Geschwindigkeitsmessung ein. Solche Bedienfehler,
fehlerhafter gebrauch der Neigungswasserwaage, führen
beim "Dreibein - Sensor" regelmäßig zur Vergrößerung der
Messtoleranz oder zur Unwirksamkeit gesamten der
Geschwindigkeitskontrolle. Der Vorteil einer
"vergrößerten Messtoleranz" liegt im Einzelfall zum
Beispiel darin, dass anstatt eines gemessenen Tempo mit 31 Km/h
Geschwindigkeitsüberschreitung nur noch 29 Km/h zu
schnelles Fahren vorgeworfen werden können.
Lichtschrankenmessgeräte oder besser Helligkeitssensoren
sind zum Beispiel ESO ES 3.0, ESO µP80.
Lasermessungen
errechen die Geschwindigkeit auch nach dem
Weg-Zeit-Prinzip. Winkelfehler können zwar auch hier
auftreten, aber nie zuungunsten des Fahrers. Es wird
stets ein zu geringes Tempo angezeigt, sodass die
tatsächliche Geschwindigkeitsüberschreitung noch viel
größer war.
Messungen mit der Laserpistole sollten
eigentlich die wenigsten Angriffspunkte bieten.
Schließlich wird man ja direkt "rausgezogen". |