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Fahrverbot umgehen

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Fahrverbot umgehen

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Wie kann man ein Fahrverbot umgehen?

Meistens gefährdet ein Fahrverbot die berufliche Existenz. Dabei ist ein Fahrverbot von 1 Monat Dauer in der heutigen Zeit schon schwer zu verkraften. 2 oder gar 3 Monate scheinen oft unmöglich. Unter welchen Vorraussetzungen man ein Fahrverbot umgehen kann ist dabei sehr unterschiedlich.

Oft sind die Bußgeldbescheide aus juristischen oder technischen Gesichtspunkten angreifbar. Findet sich dort kein Ansatzpunkt das Fahrverbot zu umgehen, muss man das Vorliegen eines Härtefalles prüfen.

Ob eine besondere Härte vorliegt, sollte man bei einem Fahrverbot stets in Erwägung ziehen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, um ein Fahrverbot zu umgehen oder wenigstens in den Urlaub zu verschieben.

Bild Radarmessung
 

Fahrverbot durch höheres Bußgeld umwandeln.

In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot in ein angemessen erhöhtes Bußgeld umwandeln und damit bestenfalls das Fahrverbot umgehen.

Diese Verteidigung eignet sich besonders dann, wenn man keine "richtigen" Angriffspunkte gegen das Fahrverbot hat. (Augenblicksversagen, falsche Beschilderung, Notlage etc) Zwar lässt sich feststellen, dass die Ämter bei Anfragen vom Betroffenen selbst, das Fahrverbot zu umgehen,  eher streng sind, mit der richtigen Begründung erreicht man aber oft schon bei der Bußgeldstelle sein Ziel.

Liegt die Sache dann erst beim Amtsgericht, wird alles etwas schwieriger.

Fallgruppen absehen Fahrverbot (Auszug):

- Existenzverlust: Zum Beispiel rechtfertigt es der nachweislich drohende Verlust des Arbeitsplatzes oft nicht mehr, dass das Fahrverbot aufrecht erhalten wird. Durch den Verteidiger muss dazu aber detailliert vorgetragen werden, dass es auch keine Möglichkeit gibt, das Fahrverbot in seinem Jahresurlaub zu verbüßen. Viele Gerichte begnügen sich mittlerweile auch nicht mehr mit der bloßen Behauptung der Existenzgefährdung, sondern wollen auch den Arbeitgeber dazu persönlich vernehmen.

Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
 

In manchen Fällen reicht anstelle des Fahrverbotes auch die angemessene Erhöhung der Geldbuße, um den Verkehrssünder angemessen zu Maßregeln. Die ist aber eine Frage des Einzellfalles.

- Augenblicksversagen - kein Fahrverbot.

Ampelblitzer

Ausgangspunkt ist, dass kein Verkehrsteilnehmer perfekt ist und kleine Aussetzer jedem zwingend unterlaufen. Ein solches Augenblicksversagen  lässt, eine gute Begründung vorausgesetzt, ein Fahrverbot in der Regel entfallen.

Bsp.: Ein einzelnes Verkehrsschild wurde durch den Ortsunkundigen übersehen.

- Mitzieheffekt - Ausnahme vom Fahrverbot

Der "Mitzieheffekt" an der roten Ampel. Man steht an der Ampel und hat Rot. Die Fahrspur nebenan bekommt Grün und die Autos fahren an. Aus Reflex fährt man mit an, obwohl die eigene Ampel noch rot zeigt.

Als letzter Anker hilft manchmal auch nur die Zeit, die ein Verfahren mit sich bringt. Kann man das Fahrverbot nicht in einen Geldbuße umwandeln oder sonst vermeiden, kann man durch den Einspruch das Fahrverbot verschieben und so in einen günstigen Zeitpunkt (Urlaub) verlegen.

Wegen der ernormen Gefährlichkeit, muss man bei Alkohol am Steuer besonders begründen, warum das Fahrverbot nicht sein muss.

Aber auch hier gibt es Fälle, in denen das Fahrverbot umgangen werden kann. Zum Beispiel meint das Amtsgericht Riesa, dass vom Fahrverbot bei Alkohol abgesehen werden kann, wen das Bußgeld angehoben wird und der Betroffene zudem ein geeignetes Aufbauseminar besucht.

Fragen zum Fahrverbot:

- Kann man ein Fahrverbot teilen?

Nein.

- Kann man ein Fahrverbot verschieben?

Grundsätzlich ja. Das Fahrverbot wird frühestens mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Die Rechtskraft kann man aber durch den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid oft 6 Monate oder mehr hinausziehen. Erst danach kann das Fahrverbot wirksam werden. Für Ersttäter gilt im Bußgeldverfahren sogar eine Sonderregel, nach der man den Führerschein bis zu 4 Monate nach Rechtskraft abgeben kann (4-monats-Regel). Den Urlaub oder die Weihnachtszeit ist also fast immer zu schaffen.

- Wann beginnt das Fahrverbot?

Wenn alle Führerscheine in amtlicher Verwahrung gelangt sind. Hat man also mehrere Führerscheine, müssen alle abgegeben werden, sonst wird die Zeit nicht angerechnet. Ein böser Fehler den man vermeiden sollte.

- Wo muss ich den Führerschein abgeben?

In der Regel bei der zuständigen Bußgeldstelle oder dem Amtsgericht. Wenn die Polizei den Führerschein nimmt oft haben die keine Lust) geht es auch dort.

- Wie lange dauert das Fahrverbot?

Ein Fahrverbot von 1 Monat dauert einen Kalendermonat. Der Februar ist also der günstigste Zeitpunkt, weil es der kürzeste Monat ist. Dabei muss das Fahrverbot nicht zwingend am 1. des Monats beginnen, es geht auch jeder andere Tag.

- Ich habe mehrere Fahrverbote, was kann man tun?

Hier kann man (sollte sich auf jeden Fall beraten lassen) die Fahrverbote eventuell und unter Einhaltung strenger Voraussetzungen, gleichzeitig verbüßen.

- Darf ich während des Fahrverbotes mit meinem EU-Führerschein fahren?

Nein.

- Verjährt ein Fahrverbot?

Im Grunde ja, Bußgeldbescheide sind in Deutschland grundsätzlich 3 Jahre vollstreckbar. ABER: in den 3 Jahren dürfen Sie nicht Fahren und, diese Frist kann sich verlängern!

- Was passiert, wenn ich trotzdem Fahre?

Sie machen sich strafbar und haben keinen Versicherungsschutz.

Bekomme ich den Führerschein wieder?

Bei einem Fahrverbot bekommen Sie den Führerschein automatisch nach Ablauf der Frist für das Fahrverbot automatisch wieder. Sie müssen also nicht machen. Anders wenn die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dann müssen Sie dies neu beantragen und ggf. die Fahreignung nachweisen (MPU)

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?

Ja, Wird zum Beispiel das Fahrverbot mit dem privaten PKW verwirkt, weil man bei einer Abstandsmessung auf der Autobahn den Abstand zum Vorausfahrenden unterschritten hat, kann das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugklassen, nicht Typen oder Strecken, beschränkt werden, sodass der Landwirt zwar nicht mit dem PKW, aber mit der Führerscheinpflichtigen Erntemaschine fahren darf.

Kann man das Fahrverbot übertragen?

Nein.

Was ist mit dem Fahrverbot, wenn der Führerschein verloren ist?

Um das Fahrverbot zu verbüßen muss man den Verlust der Fahrerlaubnisbehörde und der Bußgeldstelle (zwei verschiedene Sachen) anzeigen und eine Vollstreckung beantragen. Fahren darf man logischerweise auch nicht.

 

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