|
In
vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot in ein
angemessen erhöhtes Bußgeld umwandeln und damit
bestenfalls das Fahrverbot umgehen.
Diese
Verteidigung eignet sich besonders dann, wenn man keine
"richtigen" Angriffspunkte gegen das Fahrverbot hat.
Zwar lässt sich feststellen, dass die Ämter bei Anfragen
das Fahrverbot zum umgehen vom Betroffenen selbst eher
streng sind, mit der richtigen Begründung erreicht man
aber oft schon bei der Bußgeldstelle sein Ziel.
Ist
die Sache dann erst beim Amtsgericht wird alles etwas
schwieriger.
Zum
Beispiel rechtfertigt es der nachweislich drohende Verlust
des Arbeitsplatzes oft nicht mehr, dass das Fahrverbot
aufrecht erhalten wird. Durch den Verteidiger muss dazu aber
detailliert vorgetragen werden, dass es auch keine
Möglichkeit gibt, das Fahrverbot
in seinem Jahresurlaub "abzufeiern". Viele Gerichte
begnügen sich mittlerweile auch nicht mehr mit der
bloßen Behauptung der Existenzgefährdung, sondern wollen
auch den Arbeitgeber dazu persönlich vernehmen. |