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10.06.2011
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Probezeit geblitzt
von Rechtsanwalt Alexander
Kaden
mail:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
fon: 0351 8908169
Akteneinsicht beantragen
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Wird man in der
Probezeit geblitzt oder begeht eine andere
Verkehrsordnungswidrigkeit drohen zwar in der Regel
keine besondern Strafen, sondern nur der "allgemeine"
Bußgeldkatalog. Trotzdem treffen die drohenden Punkte in
Flensburg die Fahranfänger oft besonders hart. |
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Zum einen muss
man bei den meisten Verstößen in der Probezeit mit der Anordnung einer
"Nachschulung", also einem Aufbauseminar für
Fahranfänger rechnen. Zum anderen droht im
Wiederholungsfall auch vor erreichen der 18 Punkte -
Marke der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem verlängert
sich die Probezeit in der Regel um weitere zwei Jahre.
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Es ist also
gerade in der
Probezeit oft sinnvoll Einspruch
gegen den
Bußgeldbescheid
einzulegen um die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das
Aufbauseminar zu
verhindern.
Auch ist es
gerade für Fahranfänger sinnvoll, die Probezeit durch
die Teilnahme an Fahrschulseminaren um 1 Jahr zu
verkürzen. |
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Beim
Bußegeldbescheid in der Probezeit
besteht oft akute Gefahr für die
Fahrerlaubnis! |
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