Bilder Bussgeldbescheid

10.06.2011

 

 

 

Probezeit geblitzt

von Rechtsanwalt Alexander Kaden

mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de   fon: 0351 8908169

Akteneinsicht beantragen

Wird man in der Probezeit geblitzt oder begeht eine andere Verkehrsordnungswidrigkeit drohen zwar in der Regel keine besondern Strafen, sondern nur der "allgemeine" Bußgeldkatalog. Trotzdem treffen die drohenden Punkte in Flensburg die Fahranfänger oft besonders hart.

Bild Radarmessung
 

Zum einen muss man bei den meisten Verstößen in der Probezeit mit der Anordnung einer "Nachschulung", also einem Aufbauseminar für Fahranfänger rechnen. Zum anderen droht im Wiederholungsfall auch vor erreichen der 18 Punkte - Marke der Entzug der Fahrerlaubnis. Außerdem verlängert sich die Probezeit in der Regel um weitere zwei Jahre.

 

Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
 

Es ist also gerade in der Probezeit oft sinnvoll Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen um die Entziehung der Fahrerlaubnis oder das Aufbauseminar zu verhindern.

Auch ist es gerade für Fahranfänger sinnvoll, die Probezeit durch die Teilnahme an Fahrschulseminaren um 1 Jahr zu verkürzen.

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Beim Bußegeldbescheid in der Probezeit besteht oft akute Gefahr für die Fahrerlaubnis!