Bilder Bussgeldbescheid

10.06.2011

Alkohol am Steuer

von Rechtsanwalt Alexander Kaden

mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de   fon: 0351 8908169

Akteneinsicht beantragen

"Eins kannst du doch noch trinken..."

So oder so ähnlich beginnen die meisten Delikte im Straßenverkehr, bei denen Alkohol am Steuer eine Rolle spielt. Weiter geht es dann nach der Trunkenheitsfahrt in der allgemeinen Verkehrskontrolle mit dem Satz "Haben Sie Alkohol getrunken? Sind sie mit einer Alkoholkontrolle einverstanden?"

Bild Radarmessung

Welche Strafen drohen nach einer Alkoholfahrt?

Im Regelfall drohen schon beim ersten Verstoß 500,00 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Da man aber auch schnell die Schwelle zum Strafverfahren überschreitet können auch einige Tausend Euro oder sogar Freiheitsstrafe drohen.

Nie ins Röhrchen pusten!

Das macht jedenfalls in den meisten Fällen den größten Sinn. Denn hier kann man bereits die ersten Fehler machen. Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten. Also muss man weder zugeben ob und was man wo getrunken hat, noch muss man einen Alkoholtest machen. Nur zur Blutentnahme (BAK) kann man aber unter bestimmten Umständen gezwungen werden.           

Diese Umstände sind jedoch an mehr als die Lust des Polizisten in der Kontrollstelle gebunden. In der Regel muss die Blutprobe von einem Richter angeordnet werden. Erfahrungsgemäß finden die meisten Alkoholkontrollen jedoch nachts vor der Disko statt. Da schlafen Bußgeldrichter aber. Aber auch wenn man ins Röhrchen geblasen hat, ist nichts verloren.

 

Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle

Es ist nie zu spät.

Viele Betroffene einer Trunkenheitsfahrt sind der Meinung, dass eine einmal durchgeführte Blutalkoholkontrolle oder Atemalkoholkontrolle juristisch nicht mehr anzugreifen geht und bezahlen den Bußgeldbescheid brav.

Aber dass muss in vielen Fällen nicht sein. Allein das Messverfahren des Atemalkoholmessgerätes ist, wenn man es richtig machen will so kompliziert, dass sich fast immer Fehler einschleichen. Diese Bedienungsfehler sind aber dann oft so gravierend, dass die gesamte Messung ungültig ist. Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Mann hat dann gute Chancen eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Auch kann es sein, dass die genaue Auswertung der Alkoholmessung ergibt, dass dem Betroffenen statt 0,5 Promille nur 0,49 Promille vorzuwerfen sind. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen zu lassen ist also in vielen Fällen sinnvoll.

Atemalkoholkontrolle

Das einzige derzeit gerichtsverwertbar zugelassene Messgerät für Atemalkoholmessungen ist das Gerät der Firma Dräger, das Evidential 7110. Damit dessen Messung vor Gericht bestand hat ist es zwingend notwendig, dass zwischen Trinkende (also Anhalten in der Polizeikontrolle) und erster Messung 20 Minuten liegen. Zudem darf man 10 Minuten vor der Messung nicht geraucht oder Kaugummi gekaut haben. Sonst ist die Messung zwingend unverwertbar. Zu Verunreinigungen am Gerät und damit zur Verwerfung der Messung kann es beispielsweise auch kommen, wenn das Mundstück während der Messung verschmutzt wird. Hier ist immer eine genaue Prüfung nötig.