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10.06.2011 |
Abstandsmessung
von Rechtsanwalt Alexander
Kaden
mail:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
fon: 0351 8908169
Akteneinsicht beantragen
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Abstandsverstöße durch das
Nichteinhalten vom erforderlichen Abstand vom
Vordermann
(halber Tacho) gehört mit zu den gefährlichsten Verkehrsverstößen im
Bußgeldrecht. Trotzdem muss man auch das
Ergebnis einer
Abstandsmessung nicht ungeprüft
hinnehmen. |
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Abstandsmessung auf der Autobahn
Abstandskontrollen werden in der Regel auf der Autobahn
durchgeführt. Dabei stehen der Polizei mehrere
unterschiedlich funktionierende Verfahren zur Verfügung
um den Abstandsverstoß festzuhalten. |
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Mobile
Überwachungsfahrzeuge, Videowagen mit Provida
Messsystemen, VKS Brückenabstandsmessverfahren und sogar
Schätzungen sind, um nur einige zu nennen, mögliche
Arten, den Abstandsverstoß zu dokumentieren. |
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Ob die
Abstandsmessung nach einem Einspruch vor Gericht bestand haben kann, hängt oft
von der nachträglichen Auswertung des gewonnenen
Videomaterials ab. |
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Keine Rolle
spielt es dabei, ob die Polizei im Überwachungswagen der
Meinung ist, dass die Messung in Ordnung ist. Da haben
sich schon viele Beamte vertan.
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Zu prüfen ist
zum Beispiel, ob der Abstand nur kurz unterschritten
wurde, ob die Abstandsunterschreitung richtig berechnet
wurde, und ob die Abstandsunterschreitung nur deshalb
zustande gekommen, weil der Vordermann plötzlich
gebremst hat oder ausgeschert ist. Besteht hier ein
Verdacht sollte man überlegen
Einspruch gegen die
Abstandsmessung einlegen zu
lassen.
Nach
Ansicht einiger Oberlandesgerichte sind die meisten
Brückenabstandsmessverfahren in Deutschland unzulässig.
Anders scheint es sich nach Meinung des OLG Bamberg in
Bayern zu entwickeln. Das dortige Messverfahren soll
wohl, was juristisch aber falsch ist, rechtmäßig sein.
In
Sachsen werden derzeit alle Provida Fahrzeuge
ausgetauscht, weil dort ein ungeeichtes Bauteil
verwendet wurde. Die Messungen bis Mai 2010 sollten
damit generell überprüft werden. |
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