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Trotzdem können
auch Bußgeldbescheide oder Verwarnungen im ruhenden
Verkehr fehlerhaft sein, sodass man auch hier
Einspruch einlegen
kann.
Beispielsweise
hat sich in den Wochen herausgestellt, dass viele alte
Verkehrsschilder nicht mehr gültig sind. Zwar plant der
Verkehrsminister die alten Verkehrszeichen mit
einer Neuregelung wieder in "betrieb" zu nehmen, doch
dürfte das nur schwer und schon gar nicht rückwirkend
möglich sein. |