Bilder Bussgeldbescheid

 

Leipzig, den 10.06.2011

 

 

Rote Ampel überfahren

von Rechtsanwalt Alexander Kaden

mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de   fon: 0351 8908169

Akteneinsicht beantragen

Lohnt ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bei einem Rotblitzer an einer roten Ampel?

Abgesehen von den zahlreichen juristischen Problemen, die Ampelblitzer immer wieder aufwerfen, sind auch hier wieder die technischen Komponenten der Verkehrsampel eine beachtliche Fehlerquelle.

Bild Radarmessung
 

Entscheidend für ein Fahrverbot ist oft die Frage, wie lange die Rotphase oder Gelbphase an der Ampel bereits angedauert hat, bevor der Betroffene die rote Ampel überfahren hat. Da die Induktionsschleifen aber stets hinter der Haltelinie im Straßenbelag verbaut sind kann der Sachverständige hier oft ein paar hundertstel zugunsten des Betroffenen zurückrechnen.

Zudem bieten die in der Straße verlegten Induktionsschleifen und die Dauer der Gelbphase viele Angriffspunkte für das spätere Verfahren. Solche Fehler sind für den Laien allerdings nur sehr schwer zu ermitteln und erfordern oft aufwendige Gutachten. Diese werden aber von Rechtschutzversicherungen in der Regel übernommen. Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
Wird man beim Überfahren der roten Ampel gefilmt, muss anhand der Ermittlungsakte überprüft werden ob der Vorwurf des Rotlichtverstoßes haltbar ist.
Wird man hingegen von der Polizei beim Überfahren der Ampelanlage nur beobachtet kann man zudem darauf hoffen, dass sich die Beamten im Laufe des Verfahrens nicht mehr genau an alle Einzelheiten erinnern. Bußgeldverfahren dauern oft bis zu 9 Monaten. Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Da die Polizei aber unzählige Verfahren gleichzeitig betreut, kommt es oft zu Verwechslungen.

Zu beachten ist auch, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß, also einer mit Fahrverbot, nur dann gegeben ist, wenn der Betroffene nicht noch vor dem "Gefahrenbereich" zu stehen kommt. Sonst kann unter Umständen oft nur ein "überfahren der Haltelinie" vorgeworfen werden.