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Leipzig, den 10.06.2011
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Rote Ampel überfahren
von Rechtsanwalt Alexander
Kaden
mail:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
fon: 0351 8908169
Akteneinsicht beantragen
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Lohnt ein
Einspruch gegen einen
Bußgeldbescheid
bei einem Rotblitzer an einer roten Ampel?
Abgesehen von den
zahlreichen juristischen Problemen, die Ampelblitzer
immer wieder aufwerfen, sind auch hier wieder die
technischen Komponenten der Verkehrsampel eine
beachtliche Fehlerquelle. |
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Entscheidend für ein
Fahrverbot ist oft die Frage, wie lange die Rotphase
oder Gelbphase an
der Ampel bereits angedauert hat, bevor der Betroffene
die rote Ampel überfahren hat. Da die
Induktionsschleifen aber stets hinter der Haltelinie im
Straßenbelag verbaut sind kann der Sachverständige hier
oft ein paar hundertstel zugunsten des Betroffenen
zurückrechnen. |
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Zudem bieten die in der
Straße verlegten Induktionsschleifen und die Dauer der
Gelbphase viele Angriffspunkte für das spätere
Verfahren. Solche Fehler sind für den Laien allerdings
nur sehr schwer zu ermitteln und erfordern oft
aufwendige Gutachten. Diese werden aber von
Rechtschutzversicherungen in der Regel übernommen. |
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Wird man beim Überfahren
der roten Ampel gefilmt, muss anhand der Ermittlungsakte
überprüft werden ob der Vorwurf des Rotlichtverstoßes
haltbar ist. |
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Wird man hingegen von der
Polizei beim Überfahren der Ampelanlage nur beobachtet
kann man zudem darauf hoffen, dass sich die Beamten im
Laufe des Verfahrens nicht mehr genau an alle
Einzelheiten erinnern. Bußgeldverfahren dauern oft bis
zu 9 Monaten. |
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Da die Polizei aber
unzählige Verfahren gleichzeitig betreut, kommt es oft
zu Verwechslungen.
Zu beachten ist auch,
dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß, also einer mit
Fahrverbot, nur dann gegeben ist, wenn der Betroffene
nicht noch vor dem "Gefahrenbereich" zu stehen kommt.
Sonst kann unter Umständen oft nur ein "überfahren der
Haltelinie" vorgeworfen werden. |
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