www.einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Rote Ampel überfahren

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

unverbindliche Anfrage an:

  Telefon: 0351 8908169 oder

E-Mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de

Home

Einspruch einlegen

Akteneinsicht

Ablauf des Bußgeldverfahrens

Was kann man selber machen

Kosten und Rechtschutz

Alkohol am Steuer

Ampelblitzer

Abstandsmessung

Fahrverbot umgehen

Fahrerfoto

Probezeit geblitzt

Geschwindigkeitsmessung

Verkehrsunfall

Halteverbot und Co.

zentrale Bußgeldstellen

Voreintragungen

Verjährung Bußgeld

falscher Bußgeldbescheid

Impressum

Datenschutz

(c) 2021

Rote Ampel überfahren - geblitzt

Die Rotlichtüberwachung erfolgt meistens durch:

  • Beobachtung durch die Polizei

  • Videoüberwachung

  • stationäre Überwachungsanlagen

rote Ampel

Mit welchen Strafen Sie rechnen müssen und welche Chancen man nach dem Überfahren der roten Ampel im Bußgeldverfahren hat, soll diese Seite kurz und verständlich darstellen, aber keine Rechtsberatung ersetzen.

Sie wissen nicht, ob ich Ihnen helfen kann?

Rufen Sie doch unverbindlich an:

Telefon: 0351/8908169

 

Regelbußgelder nach dem Bußgeldkatalog bei Rotlichtverstößen:

Verstoß Fahrverbot

in Monaten

Bußgeld

in Euro

Punkte Tilgungsfrist

in Jahren

rote Ampel überfahren 0 90,00 1 2,5
mit Gefährdung 1 200,00 2 5
mit Sachbeschädigung 1 240,00 2 5
über 1 Sekunde Rot 1 200,00 2 5
mit Gefährdung 1 320,00 2 5
mit Sachbeschädigung 1 360,00 2 5
 

Abgesehen von den zahlreichen juristischen Problemen, die Ampelblitzer immer wieder aufwerfen, sind auch hier die technischen Komponenten der Ampelblitzer (Rotlichtüberwachungsanlagen) eine beachtliche Fehlerquelle.

Entscheidend für ein Fahrverbot ist oft die Frage nach der Dauer der Rotphase oder Gelbphase an der Ampel, bevor der Betroffene die Haltelinie an der roten Ampel überfahren hat. Da die Induktionsschleifen aber stets hinter der Haltelinie im Straßenbelag verbaut sind, kann der Sachverständige hier oft ein paar hundertstel zugunsten des Betroffenen zurückrechnen.

rote Ampel überfahren Skizze

Ob die Ampel überhaupt rot angezeigt hat erkennt man aus dem vollständigen Messfoto.

Woran man erkennt, dass die Ampel rot angezeigt hat ist aber von Ampel zu Ampel unterschiedlich. Manche Rotblitzer zeigen in der Datenleiste ein *Sternchen an. Wenn dieses fehlt, war die Ampel nicht Rot, sollte aber in der Regel auch kein Foto auslösen. Andere Ampeln haben auf der Rückseite eine Lampe mit weißem Licht, die mit der Roten Ampel synchron geschalten ist. Leuchtet hinten weiß, war vorne zwingend rot.

Akteneinsicht

Leider bekommen Betroffene aber nicht das komplette Foto aus dem sich das Überfahren der Ampel ergibt, sondern in der Regel nur einen kleinen Ausschnitt mit dem Gesicht und dem Kennzeichen. Hier lohnt es ab und an das Messfoto vollständig anzusehen. Nur so erkennt man die entscheidenden Details die dem Betroffenen oft vorenthalten werden. Ein vollständiges Messfoto bekommt der beauftragte Anwalt über die Akteneinsicht.

 

Weiterhin bieten die in der Straße verlegten Sensoren und die Dauer der Gelbphase zusätzliche Angriffspunkte für das spätere Verfahren. Solche Fehler sind für den Laien allerdings nur sehr schwer zu ermitteln und erfordern oft eine aufwendige Prüfung. Diese werden aber von Rechtschutzversicherungen in der Regel übernommen. Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
 

Filmen / Beobachten

Wird man beim Überfahren der roten Ampel gefilmt, muss anhand der Ermittlungsakte überprüft werden, ob der Vorwurf des Rotlichtverstoßes haltbar ist. Hier ist auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verdachtsabhängigen Überwachung von Bedeutung. Die Kamera darf also nicht die ganze Zeit laufen, sondern muss bei jedem Verdachtsfall neu eingeschaltet werden.

 

Wird man hingegen von der Polizei beim Überfahren der Ampelanlage nur beobachtet, kann man darauf hoffen, dass sich die Beamten im Laufe des Bußgeldverfahrens nicht mehr genau an alle Einzelheiten erinnern. Bußgeldverfahren dauern oft bis zu 9 Monaten, sodass die Erinnerungen der Polizei mit der Zeit verblassen. Rotlichtüberwachung durch Beobachtung der Polizei
Da die Polizei unzählige Verfahren gleichzeitig betreut, kommt es oft zu Verwechslungen. Die Beamten können sich häufig nicht mehr erinnern, wer wann bei rot über die Ampel gefahren ist.

Zu beachten ist auch, dass ein qualifizierter Rotlichtverstoß, also wenn die Rote Ampel länger als 1 Sekunde rot war, ein Fahrverbot von einem Monat Dauer nach sich zieht. Allerdings nur dann, wenn der Betroffene nicht noch vor dem "Gefahrenbereich" zu stehen kommt. Sonst kann unter Umständen nur ein "überfahren der Haltelinie" vorgeworfen werden. Oft stellt sich auch heraus, dass die Ampel in Wirklichkeit unter einer Sekunde Rot war.

Mehr unter: Telefon: 0351/8908169

Sollte die Messung selbst nicht zu beanstanden sein, gibt es darüber hinaus noch eine umfassende Rechtsprechung zu Umständen bei Rotblitzern, die ein Absehen vom Fahrverbot rechtfertigen. So ist zum Beispiel ein Fahrverbot bei einem Augenblicksversagen nicht zu verhängen. Auch wenn sich das Überfahren der Ampel wegen dem sog. Mitzieheffekt ereignete, kommt man oft um das Fahrverbot herum. So ein Fall liegt zum Beispiel dann vor, wen man an der Ampel steht, der Fahrer neben einem bekommt Grün und fährt auch los, weil man denk, auch die eigene Ampel hat umgeschaltet. Man wird also in der Tat "mitgezogen".

Denkbar ist auch, dass man an der roten Ampel anhält, dort eine Weile steht und dann aus versehen auf die Fußgängerampel oder die einer anderen Spur schaut und dann einfach losfährt. Auch hier kann vom Fahrverbot abgesehen werden.

Achtung:

Damit die Verteidigung nicht nach hinten losgeht, sollte man sich unbedingt beraten lassen. Der Bußgeldkatalog geht grundsätzlich von fahrlässiger Begehung aus. Stellt sich aber heraus, dass man absichtlich  die erst kurz leuchtende rote Ampel überfahren hat, kann der auch eine vorsätzliche Tat angenommen werden. Das führt dann dazu, dass die Geldbuße für das Überfahrend er roten Ampel verdoppelt wird.

Unfall - Rote Ampel überfahren

Das Überfahren der Roten Ampel im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall führt meist zu schlaflosen Nächten. Schlimmstenfalls droht ein Strafverfahren gem. § 315c StGB mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. ist jemand verletzt ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Aber auch bei bloßem Sachschaden wird das Bußgeld teuer. Hinzukommt, dass das überfahren der roten Ampel in vielen Verträgen der Autoversicherung als Obliegenheitsverletzung gilt und damit zum Regress, also der Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

Hier sollte man auf keinen Fall ohne sachkundige Hilfe auftreten. Um einen großen Eigenschaden abzuwenden sollte man als erstes Versuchen den Vorwurf des Rotlichtverstoßes zu beseitigen. Gelingt dies nicht, kann man wenigstens versuchen mit der Versicherung eine Einigung zu erzielen um den Regress wegen dem Überfahren der roten Ampel zu mildern.

Urteile:

Urteile zum überfahren der roten Ampel gibt es viele und ständig in neuen Varianten. So entscheid zum Beispiel das Amtsgericht Dresden im Februar 2015, dass auch bei einer Rotzeit von 1,4 Sekunden ein Fahrverbot nicht zu verhängen ist, wenn der Betroffene auf eine falsche Ampel gesehen hat.

Rote Ampel in der Probezeit überfahren:

Das Überfahren einer Roten Ampel in der Probezeit stellt einen sog. "A-Verstoß" dar und führt in der Regel zur Anordnung eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre. Auch um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden kann der Einspruch lohnen.

 

Mehr unter Telefon: 0351/8908169

Bußgeldbescheid prüfen lassen - bundesweit