Abstandsmessungen auf der Autobahn nehmen
aufgrund der hohen Verkehrsdichte immer mehr zu und sind
zugleich eine lukrative Einnahmequelle für die
Landeskassen.
Autofahrer fühlen sich
schnell abgezockt, weil der Verstoß für Sie in vielen
Fällen überhaupt nicht vermeidbar war.
Abstandsmessungen mit dem LKW zum Beispiel: Will ein
Brummi den anderen Überholen, kommt es zwangsweise beim
Heranfahren zu einer Unterschreitung. Kommt dann ein
schneller wagen von Hinten, muss man den Überholvorgang
unterbrechen und fährt deswegen kurz dicht hinter dem
Vordermann. Als dank gibt es dann eine Abstandsmessung
beim LKW wegen Unterscheitung des 50 Meter
Mindestabstandes und einen Punkt. Kürzlich hatte hier
das Amtsgericht Bayreuth in einem solchen Fall ein
einsehen und reduzierte das Bußgeld im Urteil auf 55,00
Euro. Damit war der Punkt nach dem Einspruch gegen die
Abstandsmessung mit dem LKW abgewendet.
Gerade auf den
Pendlerstrecken in Bayern auf
der A 9 z.B. in
Bad Berneck, Himmelkron
und Sachsen auf der A 72
zwischen Zwickau Ost und Hartenstein, laufen die
Abstandsmessungen auf der Autobahn fast rund um die Uhr.
Das Ergebnis einer
Abstandsmessung auf der
Autobahn sollte man nicht
ungeprüft hinnehmen. Denn auch hier schleichen sich
immer wieder Fehler ein und man kann Punkte und
Fahrverbot
günstigstenfalls vermeiden.
Insbesondere bei
Abstandsmessungen in Himmelkron /Bad Berneck waren die
Chancen in der Vergangenheit recht gut. Das Amtsgericht
Kulmbach stellte einige Verfahren ein, weil die
Fahrerfotos zu schlecht
waren. Der
Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid lohnt dort oft.
Beispiel
einer
Abstandsmessung auf der Autobahn
Abstandskontrollen werden in der Regel auf der Autobahn
durchgeführt, weil man hier das meiste Verkehrsaufkommen
und damit die beste
Einnahmequelle hat. Dabei stehen der Polizei mehrere
unterschiedlich funktionierende Verfahren zur Verfügung
um den Abstandsverstoß festzuhalten.
Mobile
Überwachungsfahrzeuge, Videowagen mit Provida
Messsystemen, VKS 3.0 select Brückenabstandsmessverfahren,
VAMA,
Vidista und sogar
Schätzungen sind, um nur einige zu nennen, mögliche
Arten, den Abstandsverstoß auf der Autobahn zu dokumentieren. Ob die
Abstandsmessung nach einem Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid vor Gericht bestand
haben kann, hängt oft von der nachträglichen Auswertung
des gewonnenen Videomaterials ab.
Keine
Rolle spielt es dabei, ob die Polizei im
Überwachungswagen der Meinung ist, dass die Messung in
Ordnung ist. Auf den Bescheiden ließt man häufig
allgemeine Textbausteine wie: "Ein Abbremsen oder
einscheren des Vorausfahrenden kann ausgeschlossen
werden." Da haben sich schon viele Beamte vertan.
Sicherheit bringt nur Kontrolle. Über die anwaltliche
Akteneinsicht bekommt man das gesamte Messvideo und kann
so selbst prüfen, ob der Verstoß nachvollziehbar ist.
Strafen bei Abstandsmessungen auf der Autobahn bei PKW;
Ersttäter:
Unterschreitung
Bußgeld in Euro
Punkte
Fahrverbot
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden
Fahrzeug nicht eingehalten bei einer
Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h,
Abstand weniger als
5/10
75,00
1
--
4/10
100,00
1
--
3/10
160,00
1
--
2/10
240,00
1
--
1/10
320,00
1
--
Erforderlichen
Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht
eingehalten bei einer Geschwindigkeit von
mehr als 100 km/h,
Abstand weniger als
5/10
75,00
1
--
4/10
100,00
1
--
3/10
160,00
2
1 Monat
2/10
240,00
2
2 Monate
1/10
320,00
2
3 Monate
Der
kleine Auszug aus dem Bußgeldkatalog zeigt bereits, wie
ungleich die Behandlung der einzelnen Verstöße ist.
Theoretisch kann man einem anderen PKW mit 80 km/h im
Abstand von 1 Meter Hinterherfahren und bekommen keinen
Punkt, mit 81 kostet es 320,00 Euro. Fährt man 100 km/h
mit 4 Metern Abstand kostet es "nur" 320,00 Euro, bei
101 km/h kommen noch 3 Monate Fahrverbot hinzu. Zwar
sicherlich ein überspitztes Beispiel, aber es zeigt das
Ungleichgewicht bei der Ahndung von Abstandsverstößen.
Ein
weiteres Kriterium ist die Dauer des Verstoßes. Ein
kurzzeitiges unterschreiten rechtfertigt in der Regel
kein Fahrverbot. Was aber kurzzeitig ist, hängt wieder
von den Einzelumständen ab. Eine Zeit lang meinte man,
es muss auf einer Beobachtungsstrecke von 300 - 500
Metern zur Unterschreitung des Abstandes auf der
Autobahn gekommen sein, sonst sei der Verstoß zu kurz
und nicht zu ahnden.
Nun
gehen die Obergerichte mittlerweile davon aus, dass der
Abstandverstoß auf der Autobahn auch nicht über 300
Meter dokumentiert werden muss, sondern dass der
Einzelfall zu betrachten sei. Es reichen im Einzelfall
auch wenige Sekunden aus.
Auch
war unklar, ob man bei wenigen Zentimetern Aufnahmen
machen konnte. So war ein Autofahrer in Bayern nur 27 cm
im "Fahrverbot" Das dort zuständige Oberlandesgericht
meinte nein. Das Fahrverbot und der Bußgeldkatalog sind
zentimetergenau zu beachten....
Zu
prüfen ist bei einer Abstandsmessung neben der Frage, ob der Abstand nur kurz
unterschritten wurde auch, ob die Abstandsunterschreitung
richtig berechnet wurde, oder ob die
Abstandsunterschreitung nur deshalb zustande gekommen
ist,
weil der Vordermann plötzlich gebremst hat oder
ausgeschert ist. Besteht hier ein Verdacht, sollte man
überlegen
Einspruch gegen die
Abstandsmessung einlegen zu lassen.
Nach
Ansicht einiger Oberlandesgerichte waren die meisten
Brückenabstandsmessverfahren in Deutschland unzulässig.
Dies lag daran, weil die Messung des Verkehrs ohne jeden
Anfangsverdacht stattfand. Mittlerweile wird der Verkehr
nicht mehr rund um die Uhr gefilmt, sondern die
Messkamera erst im Verdachtsfalle zugeschaltet. So soll
es jedenfalls in der Theorie sein. Für Bayern hat das
OLG Bamberg relativ schnell entschieden, dass das
dortige System zulässig ist. Die Erfahrung zeigt jedoch,
dass es nicht auf die grundsätzliche Unverwertbarkeit
eines Messsystems ankommt. Das wäre auch zu einfach.
Aber wie überall schleichen sich auch bei den sichersten
Systemen hin und wieder derart derbe Fehler ein, dass
das Verfahren spätestens vor Gericht eingestellt werden
muss.
In Sachsen mussten zum Beispiel im Jahr 2010 alle Provida Fahrzeuge
ausgetauscht, weil dort ein ungeeichtes Bauteil
(Can-Bus) verwendet wurde. Abstandsmessungen auf der
Autobahn und
Geschwindigkeitskontrollen mit diesem System wurden
reihenweise eingestellt.