Mit Urteil vom
05.07.2019, Az. LV 7/17 hat der
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine
richtungweisende Entscheidung für zahlreiche
Bußgeldverfahren getroffen.
Aufgrund der
mündlichen Verhandlung am 09.05.2019 hat es der
Verfassungsbeschwerde gegen einen Blitzer vom Typ
Traffistar S 350 entschieden und dem Beschwerdeführer
recht gegeben.
Ausgangslage zum Blitzerurteil:
Wird man geblitzt,
bekommt man einen Bußgeldbescheid zugesandt. Ist man mit
dem nicht einverstanden, kann man das Messergebnis mit
entsprechender Software und anwaltlicher Unterstützung
nochmal prüfen lassen.
Eine rechnerische
Überprüfung der einzelnen Messsignale war aber in vielen
Fällen nicht möglich. Man musste also darauf vertrauen,
dass das Messgerät richtig gemessen hat.
Dies verstößt
aber gegen elementare Grundrechte eines
Betroffenen, so in der Zusammenfassung die Richter in
dem Blitzerurteil aus dem Saarland.
Der Betroffene
muss die Messung selbst nachprüfen können, was
jedoch bei dem Messgerät nicht möglich war.
Das pikante daran
ist aber, dass das Blitzerurteil der Saarländer
auf fast alle Arten von Geschwindigkeitsmessgeräten
angewendet werden kann.
So sind fast alle
gängigen Blitzer wie zum Beispiel
Poliscan Speed, Traffistar S 350,
Leivtec XV3, Multanova, Speedophot usw. betroffen.
Nicht erfasst
scheint wohl derzeit der Einseitensensor
ES 3.0 und ES 8.0.
Was bedeutet dies für Betroffene?
Wenn man die
Entscheidung genau nimmt, müssen wohl alle betroffenen
Verfahren eingestellt werden, jedenfalls im Saarland.
Andere Bundesländer haben in Ihren Verfassungen jedoch
ähnliche Rechte verankert, sodass mit einer bundesweiten
Einstellungswelle zu rechnen ist und sich Betroffenen
auf jeden Fall beraten lassen sollten.
Für bereits
rechtskräftig abgeschlossene Verfahren kommt die
Entscheidung leider zu spät und man wird wohl nichts
mehr machen können.
In Zukunft wird es
wohl dann zu weiteren Softwareupdates durch die
Hersteller kommen.
Der Vorteil ist aber
dann, dass wirklich jede Messung ganz genau nachzuprüfen
geht und zwar auch in Bayern.
Damit wird sich dann
wohl der ein oder andere Punkt oder sogar Fahrverbot
noch besser angreifen lassen.
Sie sind sich nicht sicher, ob ich helfen kann?
Keine Angst, rufen Sie mich einfach unverbindlich an:
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Oder senden Sie mir den Bußgeldbescheid mit Ihren
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Sehr gern, helfe ich Ihnen bundesweit. |