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10.06.2011
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Bußgeldbescheid ohne Foto
von Rechtsanwalt Alexander
Kaden
mail:
kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de
fon: 0351 8908169
Akteneinsicht beantragen
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Oft versenden Ordnungsämter
und Bußgeldstellen Anhörungen, Verwarnungsgelder oder sogar einen
Bußgeldbescheid ohne Foto zum Betroffenen.
Dieser möchte aber
berechtigterweise wissen, ob er überhaupt der Fahrer des
Tatfahrzeugs war und viel wichtiger noch, ob die
Behörden überhaupt einen Bußgeldbescheid ohne Foto
verschicken dürfen. |
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Um es vorwegzunehmen:
Ja! Die Bußgeldstelle darf
Bescheide ohne Foto des Fahrers verschicken. Zwingend
erforderlich sind nur Angaben wie Tatort, Tatzeit und
der Tatvorwurf. Die Beweismittel müssen nicht
obligatorisch bezeichnet werden.
Man kann aber davon ausgehen,
dass es bei der Bußgeldstelle ein Blitzerfoto gibt.
Fraglich ist aber, warum die Verfolgungsbehörde das Foto
zurückhält!
Oft sind die Fotos auch in den
Ermittlungsakten von so schlechter Qualität, dass man
selbst mit größter Mühe keinen Fahrer erkennen
kann. In solchen Fällen werden die Bescheide
gelegentlich auf "gut Glück" in der Hoffnung
verschickt, dass der Empfänger brav zahlt und sich die
Sache erledigt. Leider zu oft mit Erfolg. |
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Hat die Behörde dennoch ein
halbwegs gutes Bild zugeschickt erkennen sich die
Verkehrssünder oft selber und bezahlen dann, weil sie
sich überführt fühlen.
Verfahrensfehler werden
nicht weiter geprüft.
Es kommt aber weder darauf an,
ob der Betroffene sich selber erkennt, ihn die
Nachbarn auf Nachfrage von der Polizei
identifizieren oder die Bußgeldstelle nach einem
Passbildabgleich der Meinung ist den Fahrer zu
erkennen. |
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Das einzig Entscheidende ist, ob
der zuständige Bußgeldrichter zu der Überzeugung kommt,
dass es sich bei dem Betroffenen um die Person auf dem
Foto auf dem Bußgeldbescheid handelt. Gleiches gilt
natürlich bei Bußgeldbescheiden ohne Foto für die
Lichtbilder in der Ermittlungsakte.
Es macht also oft auch Sinn, nur
wegen einen schlechten Foto auf dem
Bußgeldbescheid Einspruch
einzulegen. |
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