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Das "Blitzer Urteil" aus dem Saarland Lv 7/17

von Rechtsanwalt Alexander Kaden | Fachanwalt für Verkehrsrecht | Königsbrücker Landstraße 29 b, 01109 Dresden

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Blitzer Urteil Saarland - Sind alle Blitzer rechtswidrig?

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Mit Urteil vom 05.07.2019, Az. LV 7/17 hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes eine richtungweisende Entscheidung für zahlreiche Bußgeldverfahren getroffen.

 

Aufgrund der mündlichen Verhandlung am 09.05.2019 hat es der Verfassungsbeschwerde gegen einen Blitzer vom Typ Traffistar S 350 entschieden und dem Beschwerdeführer recht gegeben.

 

Ausgangslage zum Blitzerurteil:

Wird man geblitzt, bekommt man einen Bußgeldbescheid zugesandt. Ist man mit dem nicht einverstanden, kann man das Messergebnis mit entsprechender Software und anwaltlicher Unterstützung nochmal prüfen lassen.

Eine rechnerische Überprüfung der einzelnen Messsignale war aber in vielen Fällen nicht möglich. Man musste also darauf vertrauen, dass das Messgerät richtig gemessen hat.

 

Dies verstößt aber gegen elementare Grundrechte eines Betroffenen, so in der Zusammenfassung die Richter in dem Blitzerurteil aus dem Saarland.

 

Der Betroffene muss die Messung selbst nachprüfen können, was jedoch bei dem Messgerät nicht möglich war.

Das pikante daran ist aber, dass das Blitzerurteil der Saarländer auf fast alle Arten von Geschwindigkeitsmessgeräten angewendet werden kann.

So sind fast alle gängigen Blitzer wie zum Beispiel Poliscan Speed, Traffistar S 350, Leivtec XV3, Multanova, Speedophot usw. betroffen.

Nicht erfasst scheint wohl derzeit der Einseitensensor ES 3.0 und ES 8.0.

Was bedeutet dies für Betroffene?

Wenn man die Entscheidung genau nimmt, müssen wohl alle betroffenen Verfahren eingestellt werden, jedenfalls im Saarland. Andere Bundesländer haben in Ihren Verfassungen jedoch ähnliche Rechte verankert, sodass mit einer bundesweiten Einstellungswelle zu rechnen ist und sich Betroffenen auf jeden Fall beraten lassen sollten.

 

Für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren kommt die Entscheidung leider zu spät und man wird wohl nichts mehr machen können.

 

In Zukunft wird es wohl dann zu weiteren Softwareupdates durch die Hersteller kommen.

 

Der Vorteil ist aber dann, dass wirklich jede Messung ganz genau nachzuprüfen geht und zwar auch in Bayern.

Damit wird sich dann wohl der ein oder andere Punkt oder sogar Fahrverbot noch besser angreifen lassen.

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