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Wird man wegen dem telefonieren
während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, bekommt
man in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und
einen Punkt in Flensburg. trotzdem kann ein
Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid lohnen.
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Schließlich muss dem
Betroffenen nachgewiesen werden, dass er nicht etwa nur
ein Diktiergerät oder mobiles Navi in der Hand gehabt
hatte. |
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Nach der neuerlichen
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sind da wohl
anlasslos aufgenommene Fotos der Verkehrsüberwachung als
Beweis unzulässig. Und ob sich ein Polizeibeamter nach
mehreren Monaten Verfahrensdauer noch erinnert bleibt
abzuwarten. Kurios in diesem Zusammenhang ist eine
Entscheidung des OLG Köln aus dem letzten Jahr. |
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Dort wurde ein Autofahrer
deswegen freigesprochen, weil das von ihm gehaltene
Telefon kein Handy, sondern das Funkteil seiner
Festnetzanlage war. Das mobile Endgerät hatte eine
Reichweite von 500m und war noch empfangsbereit. Die
Richter waren der Meinung, dass der Fall vom Handy zu
unterscheiden ist und hoben das Urteil des Amtsgericht
auf. |
Gurtblitzer
Verdachtsunabhängige
Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung sind derzeit häufig in
den Schlagzeilen. |
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Darunter dürften auch die
so genannten Gurtblitzer fallen. Bei diesen wird jedes
vorbeifahrende Fahrzeug erst einmal ohne jeden Grund
fotografiert und erst im Nachverfahren ausgewertet. Die
höchsten deutschen Richter haben diesem Verfahren nun
einen Riegel vorgeschoben.
Anlassbezogene
Kontrollen sind aber weiterhin zulässig. Ob ein Anlass
gegeben war stellt sich spätestens vor dem Amtsgericht
heraus. |