Bilder Bussgeldbescheid

10.06.2011

 

 

 

Mit Handy am Ohr geblitzt

von Rechtsanwalt Alexander Kaden

mail: kaden@einspruch-gegen-bussgeldbescheid.de   fon: 0351 8908169

Akteneinsicht beantragen

Wird man wegen dem telefonieren während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, bekommt man in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und einen Punkt in Flensburg. trotzdem kann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Bild Radarmessung
 

Schließlich muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass er nicht etwa nur ein Diktiergerät oder mobiles Navi in der Hand gehabt hatte.

Nach der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sind da wohl anlasslos aufgenommene Fotos der Verkehrsüberwachung als Beweis unzulässig. Und ob sich ein Polizeibeamter nach mehreren Monaten Verfahrensdauer noch erinnert bleibt abzuwarten. Kurios in diesem Zusammenhang ist eine Entscheidung des OLG Köln aus dem letzten Jahr. Bild Lichtschranke in Verkehrskontrolle
Dort wurde ein Autofahrer deswegen freigesprochen, weil das von ihm gehaltene Telefon kein Handy, sondern das Funkteil seiner Festnetzanlage war. Das mobile Endgerät hatte eine Reichweite von 500m und war noch empfangsbereit. Die Richter waren der Meinung, dass der Fall vom Handy zu unterscheiden ist und hoben das Urteil des Amtsgericht auf.

 

Gurtblitzer

Verdachtsunabhängige Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung sind derzeit häufig in den Schlagzeilen.

Starenkasten Geschwindigkeitskontrolle
Darunter dürften auch die so genannten Gurtblitzer fallen. Bei diesen wird jedes vorbeifahrende Fahrzeug erst einmal ohne jeden Grund fotografiert und erst im Nachverfahren ausgewertet. Die höchsten deutschen Richter haben diesem Verfahren nun einen Riegel vorgeschoben.

Anlassbezogene Kontrollen sind aber weiterhin zulässig. Ob ein Anlass gegeben war stellt sich spätestens vor dem Amtsgericht heraus.